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   LG Hamburg, 01.06.2016 - 304 S 43/15   

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https://dejure.org/2016,14272
LG Hamburg, 01.06.2016 - 304 S 43/15 (https://dejure.org/2016,14272)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.06.2016 - 304 S 43/15 (https://dejure.org/2016,14272)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 304 S 43/15 (https://dejure.org/2016,14272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 438 Abs 1 Nr 2 BGB, § 438 Abs 1 Nr 3 BGB, § 437 BGB, § 212 Abs 1 Nr 1 BGB
    Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln des erworbenen Kombispeichers für eine Solarthermieanlage

  • RA Kotz

    Solarthermieanlage - 2 Jahre Verjährungfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Verjährungsfrist bei defekter Solarthermieanlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Kombispeicher einer im Internet gekauften und selbst eingebauten Solarthermieanlage defekt: Nur zweijährige Verjährungsfrist !

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 318/12

    Zur Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen beim Kauf einer

    Auszug aus LG Hamburg, 01.06.2016 - 304 S 43/15
    Die Vorschrift findet auch dann Anwendung, wenn - wie hier - Sachen der dort genannten Art vom Käufer selbst in ein Bauwerk eingebaut werden, ohne dass ein Werkunternehmer dazwischen geschaltet ist (BGH NJW 2014, 845 Rn. 18 m.w.N.).

    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 9. Oktober 2013 zu einer Photovoltaikanlage u.a. darauf abgestellt, dass die dort in Rede stehende Scheune schon vor Anbringung der dort streitgegenständlichen Solarmodule an die Stromversorgung angeschlossen war (BGH NJW 2014, 845 Rn. 22).

  • OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15

    Lieferung und Montage einer Solaranlage: Verjährung des Gewährleistungsanspruchs

    Auszug aus LG Hamburg, 01.06.2016 - 304 S 43/15
    Bei dem hier in Rede stehenden Kombispeicher, der Teil einer Solaranlage zur Herstellung von Heizwärme bzw. zur Aufbereitung von Warmwasser ist und den der Kläger über das Internet bei der Beklagten bestellt hat, handelt es sich nicht um ein verkauftes Bauwerk im Sinne von § 438 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) BGB (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. November 2015, Az.: 1 U 51/15, juris Rn. 40).

    Es kann hier allerdings offen bleiben, ob der vermeintlich defekte Kombispeicher, der als Teil einer Solarthermieanlage der Unterstützung für die vorhandene Gas-Zentralheizung diente, im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) BGB für ein Bauwerk verwendet wurde (ebenfalls offen gelassen vom OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. November 2015, Az.: 1 U 51/15, juris Rn. 43) und ob er mit dem Gebäude des Klägers fest verbunden ist.

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers

    Auszug aus LG Hamburg, 01.06.2016 - 304 S 43/15
    Allerdings beschränkt sich dieses in Form einer Nachbesserung erklärte Anerkenntnis regelmäßig nur auf diejenigen Mängel, auf die sich auch die Nacherfüllungsarbeiten beziehen (BGH NJW 2006, 47 (48)).
  • BGH, 23.08.2012 - VII ZR 155/10

    Hemmung der Verjährung durch Anerkenntnis bei Mängelbeseitigung

    Auszug aus LG Hamburg, 01.06.2016 - 304 S 43/15
    Zwar kann im Kaufrecht die Nacherfüllung in Form von Reparaturarbeiten ein Anerkenntnis im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB darstellen, wenn der Verkäufer diese Nacherfüllungsarbeiten in Anerkennung einer Rechtspflicht vornimmt (BGH NJW 2012, 3229 f.; Palandt-Ellenberger, BGB, 74. Aufl. 2014, § 212 Rn. 4).
  • OLG Bamberg, 12.01.2012 - 6 W 38/11

    Gewährleistung beim Kauf: Verjährungsfrist bei Mängeln einer vom Verkäufer

    Auszug aus LG Hamburg, 01.06.2016 - 304 S 43/15
    Insoweit liegt der Fall hier anders als im vom OLB Bamberg (Beschluss vom 12. Januar 2012, Az.: 6 W 38/11, juris) entschiedenen Fall, in dem eine Photovoltaikanlage mit insgesamt ca. 300, jeweils ca. 90 cm tief in den Boden gerammten Metallpfosten mit dem Boden verbunden war.
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